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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 41/08 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 1, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | GmbH-Anteil, Anteilsveräußerung, Aktie, Kurswert, Gegenleistung |
Rechtsfrage: | GmbH-Anteilsveräußerung gegen Barzahlung und Lieferung von Inhaberstammaktien einer in den USA börsennotierten Gesellschaft: 1. Zeitpunkt der Veräußerungsgewinnrealisation im Rahmen des § 17 EStG: Welche aus der Gesellschaftsbeteiligung resultierenden Gesellschaftsrechte müssen auf den Erwerber vor der juristisch wirksamen Übertragung übergegangen sein, um das wirtschaftliche Eigentum des Erwerbers anzunehmen? - 2. Bewertung der Gegenleistung: Wie ist der gemeine Wert des Anspruchs auf die Übertragung der amerikanischen Aktien zu ermitteln? Führt der Kurswertrückgang der Aktien zwischen dem Realisationszeitpunkt i.S. des § 17 EStG und dem Zeitpunkt der Übertragung der Aktien gemäß dem Rechtsgedanken des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu einer Minderung des Veräußerungsgewinns? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4042/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 41/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 40 88 |