Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 25/17 (BFH)
§§: AO § 233 a, AO § 238, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Nachzahlungszinsen, Zinssatz, Gleichheitsgrundsatz, Übermaßverbot
Rechtsfrage: Ist der gesetzliche Zinssatz von 6 % p.a. verfassungswidrig im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz und das Übermaßverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 17.08.2017
Vorinstanz/AZ: 10 K 2472/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 19 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2018
Erledigungs-Az: III R 25/17 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 19.11.2018) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.