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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 68/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Vollzeiterwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Zeitraum |
Rechtsfrage: | Grenzbetrag bei Vollzeiterwerbstätigkeit während der Ausbildung: Kindergeld für volljährige, ganzjährig ein Weiterbildungskolleg besuchende Tochter, die nach Arbeitslosigkeit ab Mitte August eine Vollzeiterwerbstätigkeit ausübte? Ist der Zeitraum der Vollerwerbstätigkeit und die daraus erzielten Einkünfte nicht in die Grenzbetragsberechnung einzubeziehen oder ist wegen Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung durch das Urteil III R 15/06 wegen der Ernsthaftigkeit der Ausbildung auch während der Vollzeiterwerbstätigkeit der (Jahres-)Grenzbetrag überschritten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.07.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 4881/07 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.01.2010 |
Erledigungs-Az: | III R 68/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 11 94 |