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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 57/13 (BFH) |
§§: | AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 1, AO § 162 Abs. 2 Satz 2, FGO § 76 Abs. 1 |
Schlagwörter | Schätzung, Amtsermittlungspflicht, Willkür |
Rechtsfrage: | Schätzungsrahmen bei erheblichen Schwankungen nachweisbarer Jahresumsätze über mehrere Jahre: Hätte das FG im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht aufklären müssen, ob der Kläger im Streitjahr gesundheitlich überhaupt in der Lage war, den geschätzten Jahresumsatz zu erzielen? Verstoß der Schätzung gegen das Willkürverbot? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 15.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1967/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2015 |
Erledigungs-Az: | VIII R 57/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |