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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 24/16 (BFH) |
| §§: | AO § 218 Abs. 2, AO § 226, InsO § 96, InsO § 129 |
| Schlagwörter | Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Insolvenz |
| Rechtsfrage: | Darf das FA die Forderungen des Insolvenzverwalters auf Rückerstattung der Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer 2009 und zum Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer 2009 gegen einen sich aus § 17 UStG ergebenden Umsatzsteueranspruch des FA aus I/2009 aufrechnen? (Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1.5.2010) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.07.2015 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3109/11 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 27 29 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 24.04.2018 |
| Erledigungs-Az: | VII R 24/16 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |