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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 7/17 (BFH)
§§: ErbStG § 30 Abs. 1, AO § 235 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Schenkungsteuer, Zinslauf, Hinterziehungszinsen
Rechtsfrage: Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer: Ab welchem Zeitpunkt beginnt der Zinslauf für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO, wenn weder eine Anzeige nach § 30 ErbStG noch eine Schenkungsteuererklärung abgegeben wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 24.11.2016
Vorinstanz/AZ: 3 K 1627/15 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 04 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.08.2019
Erledigungs-Az: II R 7/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 02 19