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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 6/17 (BFH)
§§: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1, ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Prozesskosten
Rechtsfrage: Prozesskosten als Nachlassverbindlichkeit: Mindern die vergeblichen Rechtsverfolgungskosten zur Erlangung des Nachlasses nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG den Wert des Erwerbs, oder steht § 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG dem entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.01.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 509/16 Erb
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 05 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2019
Erledigungs-Az: II R 6/17
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 04 93