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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 22/98 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 5, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 10, BGB § 2346, BGB § 2352 |
Schlagwörter | Abfindung, Verzicht, Pflichtteil, Freigebige Zuwendung, Schenkung, Steuerklasse |
Rechtsfrage: | Unterliegt der zwischen zwei potentiellen gesetzlichen Erben (Brüdern) geschlossene Pflichtteilsverzichtvertrag, durch den einer gegen Zahlung einer Abfindung auf seinen Pflichtteil verzichtet, als freigebige Zuwendung unter Lebenden der Schenkungsteuer und welche Steuerklasse wäre maßgebend (Verhältnis Verzichtender zum künftigen Erben oder zum Erblasser)? -Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2747/93 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1997 S. 1525 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.01.2001 |
Erledigungs-Az: | II R 22/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 04 95 |