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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-350/98 (EuGH) |
§§: | Richtlinie 69/335/EWG Art. 4 |
Schlagwörter | Gesellschaftsteuer, Griechenland |
Rechtsfrage: | 1. Ist die vom griechischen Staat gemäß Artikel 42 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 2065/1992 erhobene Steuer auch in Anbetracht dessen gleichbedeutend mit der in Artikel 4 der Richtlinie 69/335/EWG in ihrer späteren geänderten Fassung vorgesehenen Gesellschaftsteuer, daß es am 1. Juli 1984 eine solche Gesellschaftsteuer in Griechenland nicht gab? - 2. Wenn ja: Darf der Satz dieser Steuer auch in Anbetracht der finanzwirtschaftlichen Besonderheiten Griechenlands den in der oben genannten Gemeinschaftsrichtlinie vorgesehenen Satz 1 v.H. übersteigen? |
Vorinstanz: | Dioikitiko Protodikeio Piräus |
Vorinstanz/Datum: | 29.05.1998 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 1998 Nr. C 358 S. 7 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.1999 |
Erledigungs-Az: | Rs C-350/98 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 01 45 |