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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 43/03
§§: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitszimmer, Zahnarzt, Betriebsausgabe
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen eines selbständig tätigen Zahnarztes für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Zahnarzt diesen Raum für Verwaltungs- und Buchführungsarbeiten nutzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 01.09.2003
Vorinstanz/AZ: 6 K 7065/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 50 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.04.2005
Erledigungs-Az: IV R 43/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 36 94