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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 63/02
§§: UStG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UStG § 3 a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 15
Schlagwörter Duty-free-Shop, Ausfuhrlieferung, Ort der Lieferung, Reisende, Beförderung
Rechtsfrage: Stellt der Verkauf von Waren in Duty-free-Shops nur dann eine steuerfreie Ausfuhrlieferung i.S. des § 6 UStG dar, wenn der Abnehmer seinen Wohnort im Drittlandsgebiet hat und dies vom Verkäufer nachgewiesen wird? Steht die Erfordernis des Abnehmernachweises im Einklang mit der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG? Ist der gesetzlich geforderte Abnehmernachweis unverhältnismäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 10.10.2002
Vorinstanz/AZ: VI 86/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 646
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 25 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.11.2005
Erledigungs-Az: V R 63/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 12 75