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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/10 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 4 Nr. 1 Buchst. b, UStG 2005 § 6 a, Richtlinie 2006/112/EG Art. 241, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 8 |
Schlagwörter | Buchnachweis, Belegnachweis, Innergemeinschaftliche Lieferung, Beweis, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Sind die in §§ 17 a ff. UStDV formulierten Nachweiserfordernisse für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar? - 2. Ist für die Berücksichtigung einer Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung hinsichtlich des Buch- und Belegnachweises Voraussetzung, dass der Buchnachweis bis zu dem Zeitpunkt vorliegt, zu dem der Unternehmer die Voranmeldung für den Voranmeldungszeitraum abzugeben hat und der Belegnachweis bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung erbracht wurde? - 3. Für den Fall, dass der Buch- und Belegnachweis nicht erbracht ist, liegen innergemeinschaftliche Lieferungen gleichwohl vor, wenn "aufgrund objektiver Beweislage feststeht", dass die Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.04.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 10297/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 25 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.08.2011 |
Erledigungs-Az: | V R 19/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 34 42 |