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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 19/04
§§: DMBilG § 16 Abs. 3, DMBilG § 36 Abs. 3 Satz 3, EStG § 5 Abs. 1, HGB § 253 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Zinsen, Besserungsschein, Verbindlichkeit, Landwirtschaft, Bilanzierung, neue Bundesländer
Rechtsfrage: Bilanzierung von Altkreditverbindlichkeiten und bilanzielle Behandlung der Zinsverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung gemäß § 16 Abs. 3 und § 36 Abs. 3 Satz 3 DMBilG: Wie sind bei landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Bundesländern, die aus ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) hervorgegangen sind und für deren Altverbindlichkeiten eine Rangrücktrittsvereinbarung mit Besserungsschein abgeschlossen wurde, die Zinsverbindlichkeiten für die Altverbindlichkeiten zu bilanzieren, wenn die Altverbindlichkeiten nicht nur aus zukünftigen Gewinnen oder Liquidationsüberschüssen, sondern auch aus den Erlösen aus der Veräußerung nichtbetriebsnotwendiger Anlagegüter zu bedienen sind (vgl. BMF-Schreiben v. 1.7.1997 IV B 2 - S 1901 - 46/97, DStR 1997, 1574)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 10.03.2004
Vorinstanz/AZ: 4 K 2660/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 30 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 126/04 - Zurücknahme der Revision