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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 35/01 |
§§: | EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 63 Abs. 1, SGB VIII § 33 |
Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung, Betreuung |
Rechtsfrage: | Kindergeldanspruch für ein in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommenes und betreutes Kind (8 Jahre), für dessen Versorgung Geldbeträge in Höhe von monatlich 2.000 DM (Pflege- und Erziehungsgeld) vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird? Zur Bewertung der Betreuungsleistung als nicht unwesentlicher Unterhaltsbeitrag (20 v.H. der Gesamtunterhaltskosten)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4183/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 79 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII R 54/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 54/01 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 63 |