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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-392/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/434/EWG, Richtlinie 2005/19/EG
Schlagwörter Belgien, EG, EU Umwandlung, Europäische Genossenschaft, Europäische Gesellschaft
Rechtsfrage: Verstoß des Königreichs Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der RL 2005/19/EG zur Änderung der RL 90/434/EWG, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, soweit sie die Verlegung des Gesellschaftssitzes einer Europäischen Gesellschaft (SE) oder einer Europäischen Genossenschaft (SCE) sowie die Aufnahme der SE und der SCE in die Liste der Gesellschaften, die unter die Richtlinie fallen, betrifft, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat?
Vorinstanz: Kommission ./. Königreich Belgien
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 235 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.05.2008
Erledigungs-Az: Rs C-392/07