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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 41/15 (BFH)
§§: GewStG § 8 Nr. 1 Buchst d, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst e, GewStG § 8 Nr. 1 Buchst f, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 12 Abs. 1
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Pachtzins, Lizenzgebühren, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Sind die ab dem Jahr 2008 geltenden Regelungen über die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen (Pachtzinsen, Lizenzgebühren) gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f des Gewerbesteuergesetzes i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.8.2007 (BGBl 2007 I S. 1912, BStBl 2007 I S. 630) verfassungsgemäß (anhängiges Normenkontrollverfahren beim BVerfG: 1 BvL 8/12)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.03.2015
Vorinstanz/AZ: 13 K 2768/10
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 1384
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 17 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.06.2018
Erledigungs-Az: III R 35/15
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 35/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 12 17