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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-190/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 107
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Spanien, Stromerzeugung, Energiequelle, Nichtigkeit, Kraft-Wärme-Kopplung
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 10.11.2017 über die staatliche Beihilfe SA.40348 (2015/ NN) - Spanien - Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, Kraft-Wärme-Kopplung und Abfall für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 190 S. 33
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 25.03.2019
Erledigungs-Az: Rs T-190/18