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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 82/13 (BFH) |
§§: | EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2, EStG § 25 Abs. 3 Satz 4, AO § 150 Abs. 3 Satz 1 |
Schlagwörter | Unterschrift, Wirksamkeit, Antrag, Erklärung, Telefax, Elektronische Übermittlung |
Rechtsfrage: | Ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, die per Telefax und elektronisch im nicht authentifizierten Verfahren übermittelt wurde, insbesondere im Hinblick auf das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift ein wirksamer Antrag gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 166/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 2017 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 31 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 82/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 33 42 |