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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 48/15 (BFH)
§§: AO § 27, UStG § 18
Schlagwörter Zuständigkeit, Finanzamt, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung
Rechtsfrage: Hat der Kläger mangels örtlicher Zuständigkeit des Finanzamts die Aufforderung, die vierteljährlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen unter Verwendung der hiesigen Steuernummer zu übermitteln und den entsprechenden Betrag an die Finanzkasse zu entrichten, zu Recht nicht beachtet, zumal er bei einem anderen (örtlich zuständigen?) Finanzamt seine steuerlichen Pflichten erfüllte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 17.11.2015
Vorinstanz/AZ: 14 K 2326/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 08 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2016
Erledigungs-Az: V R 48/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 01 70