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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 23/03 |
§§: | EStG § 22 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7 |
Schlagwörter | Rentenversicherung, Einkünfteerzielungsabsicht, Totalüberschussprognose, Werbungskosten |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei einem aus zwei bankfinanzierten Leibrentenversicherungsverträgen bestehenden Altervorsorgekonzept : Durchführung der Einkünfteerzielungs-Prognose für jede einzelne Rente oder Gesamtbeurteilung beider Renten als Beurteilungseinheit? Abzug sämtlicher Werbungskosten (Disagio, Schuldzinsen) hierbei nur bei der Rente I oder bei Rente I und II sowie den in das Vertragskonzept eingebundenen Investmentfonds? Ist die Provision, die der Versicherungsmakler an den Kläger als Versicherungsnehmer für den Abschluss der Rentenversicherungsverträge weitergegeben hat, nach § 22 Nr. 3 steuerpflichtig oder handelt es sich um einen Preisnachlass auf der nichtsteuerbaren Vermögensebene? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.02.2003 |
Vorinstanz/AZ: | V 166/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 31 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2005 |
Erledigungs-Az: | IX R 23/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 47 54 |