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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/02
§§: AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1, BGB § 133, AO 1977 § 39
Schlagwörter Feststellung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Bindungswirkung, Unterbeteiligung, Wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung
Rechtsfrage: Wurde in einem Feststellungsbescheid betreffend eine Unterbeteiligung an einer GmbH (konkludent) festgestellt, dass die Unterbeteiligten wirtschaftliche Eigentümer der GmbH-Anteile geworden sind, mit der Folge, dass der Hauptbeteiligte nicht mehr wesentlich an der GmbH beteiligt war und die spätere Veräußerung der GmbH-Anteile bei ihm nicht nach § 17 EStG steuerpflichtig war? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.12.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1251/90 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 72 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2005
Erledigungs-Az: VIII R 11/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 03 71