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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 7/11 (BFH) | 
| §§: | AO § 165 Abs. 1 Satz 1, AO § 165 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Vorläufigkeit | 
| Rechtsfrage: | Änderbarkeit vorläufiger Bescheide wegen der steuerrechtlichen Beurteilung - Hinreichende Bestimmung des Vorläufigkeitsvermerkes: Sind bestandkräftige Bescheide, die im Hinblick auf die rechtliche Beurteilung vorläufig ergangen sind, im Rahmen der Vorläufigkeit änderbar (entgegen BFH-Urteil vom 25.4.1985 IV R 64/83, BFHE 143 S. 500, BStBl 1985 II S. 648)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.12.2010 | 
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 10283/08 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 10 81 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 20.11.2012 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 7/11 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 92 | 
