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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 10/03
§§: UStG 1993 § 3 Abs. 7
Schlagwörter Tauschgeschäft, tauschähnlicher Umsatz, sonstige Leistung, Landwirtschaft, Holz
Rechtsfrage: Liegt ein tauschähnlicher Umsatz mit Baraufgabe vor, wenn bei einem Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Produkten (Holz) die Ernte dem Käufer der Produkte überlassen wird und der Verkäufer mit dem Käufer dabei Ernteregelungen trifft? Unter welchen Voraussetzungen ist bei der sog. Selbstwerbung von Holz eine sonstige Leistung (tauschähnlicher Umsatz) anzunehmen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.09.2001
Vorinstanz/AZ: 1 K 1606/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 41 14
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.02.2004
Erledigungs-Az: V R 10/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 27 20