Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 19/07 (BFH)
§§: AO § 355 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, ZPO § 418
Schlagwörter Einspruchsfrist, Telefax, Nachweis, Eingangsstempel
Rechtsfrage: Hätten die angefochtenen Bescheide nicht als bestandskräftig und der dagegen eingelegte Einspruch als verspätet behandelt werden dürfen, weil das Telefax des Einspruchsschreibens den letzten Tag der Einspruchsfrist als Zugangsdatum aufweist und das FA dieses Schreiben mit dem falschen Eingangsstempel des Folgetages versehen hat? Mangelnde Sachaufklärung und Überraschungsentscheidung des FG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.03.2006
Vorinstanz/AZ: 9 K 12/04 G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 03 19
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2007
Erledigungs-Az: X R 19/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 14 22