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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 45/09 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2, AuslG § 69 Abs. 3, AuslG § 31 Abs. 1, AufenthG § 81
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Duldung, Arbeitnehmer
Rechtsfrage: Kindergeld für jemenitische Staatsangehörige, deren Aufenthalt gemäß § 69 Abs. 3 AuslG lediglich geduldet ist? Liegt die "Berechtigung zur Erwerbstätigkeit" bei einem Aufenthaltstitel mit der Nebenbestimmung, dass die Arbeitsaufnahme nur mit gültiger Arbeitserlaubnis gestattet ist, nur dann vor, wenn die erforderliche Genehmigung bzw. Zustimmung zur Arbeitsaufnahme auch erteilt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.04.2009
Vorinstanz/AZ: 13 K 2726/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 31 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2011
Erledigungs-Az: III R 45/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 16 51