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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-269/03 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil C Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Zustimmung, Finanzamt, Option, Grundstück, Vermietung, EG, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Kann nach Art. 13 Teil C Abs. 1 Buchst. a Richtlinie 77/388/EWG ein Mitgliedstaat, der von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, seinen Steuerpflichtigen das Recht einzuräumen, bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für eine Besteuerung zu optieren, den vollständigen Vorsteuerabzug von einer vorherigen, nicht rückwirkenden Zustimmung der Finanzverwaltung abhängig machen?
Vorinstanz: Cour d'Appel des Großherzogtums Luxemburg
Vorinstanz/Datum: 18.06.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 200 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 09.09.2004
Erledigungs-Az: Rs C-269/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 37 98