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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 2894/14 (BVerfG) |
§§: | EStG 1990 § 50 c Abs. 1, EStG 1990 § 50 c Abs. 4, EStG 1990 § 50 c Abs. 7, UmwStG 1995 § 4 Abs. 5 |
Schlagwörter | Umwandlung, Anteilsübertragung, Doppelumwandlungsmodell, Beteiligung, Anrechnung |
Rechtsfrage: | Zweiter Rechtsgang in der Rechtssache "Glaxo Wellcome": § 50 c EStG a.F. und sog. Doppelumwandlungsmodell - Verfassungsbeschwerde - |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 02.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | I R 57/12 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2015 S. 11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 32 52 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 13.06.2016 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 2894/14 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 17 47 |