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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/11 (BFH)
§§: EStG § 34 c Abs. 1 Satz 2, EStG § 20
Schlagwörter Kapitalverkehrsfreiheit, Ausländische Steuer, Anrechnung, EG, EU
Rechtsfrage: Ist die Berechnungsformel in § 34 c Abs. 1 Satz 2 EStG mit dem Grundsatz der Freiheit des Kapitalverkehrs in der EU zu vereinbaren? Ist insbesondere die "Per-Country-Limitation" europarechtswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 09.03.2011
Vorinstanz/AZ: 2 K 221/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 16 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.10.2013
Erledigungs-Az: I R 21/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren I R 21/11 ist durch Beschluss vom 16.6.2011 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-168/11 ausgesetzt. Das Verfahren I R 21/11 wird nach Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-168/11 fortgeführt (Beschluss vom 29.4.2013). - Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 27 92