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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1247/16 (BVerfG)
§§: EStG 2002 § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Zwangsläufigkeit, Zivilprozesskosten, Vermietung
Rechtsfrage: Kein Abzug von Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen wegen Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen und für die Prozessvertretung einer Nebenklage als außergewöhnliche Belastungen - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.04.2016
Vorinstanz/AZ: VI R 5/13 (NV)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 11 36
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 22.11.2016
Erledigungs-Az: 2 BvR 1247/16
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen