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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 173/00
§§: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 19 a Abs. 1, EStG § 19 a Abs. 8 Satz 2, LStR Abschn 77 Abs. 18
Schlagwörter Arbeitslohn, Aktien, Vermögensbeteiligung, Sachbezug
Rechtsfrage: Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Beschlussfassung" im Zusammenhang mit der Vergabe von Belegschaftsaktien als Vermögensbeteiligung an Arbeitnehmer. Ist zur Ermittlung des Sachbezugswertes dabei auf den Zeitpunkt des aufgehobenen (Erst-)Beschlusses vom 23.8. oder des allein wirksamen Aufhebungs-)Beschlusses vom 26.9. des Streitjahres abzustellen? Ist der Wert der jungen Aktien aus dem Wert der Altaktien abzuleiten, wenn die jungen Aktien im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Vergabe der Belegschaftsaktien noch nicht an der Börse eingeführt sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.09.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 6469/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 137
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 70 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2001
Erledigungs-Az: VI R 173/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 12 13