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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 7/16 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG 2009 § 52 a Abs. 8, EStG 2009 § 52 a Abs. 10 |
Schlagwörter | Kapitalforderung, Finanzinnovation, Abgeltungsteuer |
Rechtsfrage: | Sind in 2011 erfolgte Ausschüttungen für im Rahmen eines im Jahr 2005 erfolgten Umtauschs von Argentinien-Anleihen in sog. BIP-gebundene Wertpapiere (BIPs) und im Jahr 2006 separat hinzuerworbene BIPs im Hinblick auf die Anwendungsvorschrift des § 52 a Abs. 8 i.V.m. Abs. 10 Sätze 6 bis 8 EStG 2009 der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2011 zu unterwerfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 11398/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 16 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 7/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 10 37 |