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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 7/16 (BFH) |
§§: | EnergieStV § 95 Abs. 1, EnergieStG § 51, AO § 169 Abs. 1, AO § 170 |
Schlagwörter | Energiesteuer, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | Entsteht der Entlastungsanspruch nach § 51 EnergieStG ("nachweislich ... versteuert worden sind") erst, nachdem die Energiesteuer für das Energieerzeugnis festgesetzt (oder sogar entrichtet) worden ist oder ist der Zeitpunkt der Entnahme und steuerbegünstigten Verwendung maßgebend? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 23/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 13 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.09.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 7/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 21 92 |