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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 79/06
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, GG Art. 3, AO 1977 § 37 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Elternzeit, Mutterschutz, Rechtliches Gehör, Zeuge
Rechtsfrage: Rückforderung von Kindergeld für volljährige Tochter, die nach der Geburt ihres Kindes die Ausbildung abbrach und zwei Jahre Elternzeit nahm? Gleichbehandlung von Mutterschutzzeit und Elternzeit? Verletzung rechtlichen Gehörs wegen Nichtberücksichtigung von Parteivortrag und Zeugenaussagen zur Frage der Kenntnis der Familienkasse von der beanspruchten Elternzeit? Besteht Vertrauensschutz wegen Weiterzahlung des Kindergeldes trotz Kenntnis? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 31.05.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 535/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 04 97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.2009
Erledigungs-Az: III R 79/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 08 49