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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 55/06 |
§§: | GewStG § 8 Nr. 7 Satz 1, GewStG § 8 Nr. 7 Satz 2, AO 1977 § 64 Abs. 3 |
Schlagwörter | Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Hinzurechnung, Verpachtung, Gewerbesteuer, Gewerbeertrag |
Rechtsfrage: | Sind Pachtzinsen gemäß § 8 Nr. 7 GewStG 1999 dem gewerblichen Gewinn des Pächters hinzuzurechnen, wenn der Verpächter ein eingetragener Verein ist, die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins 60.000 DM nicht überschreiten und der Verein deshalb nicht zur Gewerbesteuer heranzuziehen ist (§ 64 Abs. 3 AO 1977)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2351/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 39 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.04.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 55/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 20 |