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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-288/19 (EuGH) |
§§: | UStG § 3 Abs. 9, § 3 a, Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) Art. 56 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vermietung, Firmenfahrzeug, Gestellung |
Rechtsfrage: | Ist Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen, dass mit "Vermietung eines Beförderungsmittels an Nichtsteuerpflichtige" auch die Überlassung eines dem Unternehmen eines Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs (Firmenfahrzeug) an sein Personal zu verstehen ist, wenn dieses dafür kein Entgelt leistet, das nicht in seiner (teilweisen) Arbeitsleistung besteht, also keine Zahlung erbringt, keinen Teil seiner Barvergütung dafür verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Parteien, wonach der Anspruch auf Nutzung des Firmenfahrzeugs mit dem Verzicht auf andere Vorteile verbunden ist, zwischen verschiedenen vom Steuerpflichtigen angebotenen Vorteilen wählt? |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 18.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1208/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 05 07 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-288/19 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 01 35 |