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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 46/99
§§: EStG § 13
Schlagwörter Wein, Weingut, Landwirtschaft, Liebhaberei
Rechtsfrage: Ist der Weinbaubetrieb als Liebhaberei zu qualifizieren (in 17 Jahren nur 3 Jahre mit Gewinn gearbeitet)? Kann die Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei einem Generationsbetrieb nur in bezug auf eine Generation beurteilt werden, wenn früher und später mit Gewinnerzielungsabsicht gearbeitet wurde? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 14.07.1997
Vorinstanz/AZ: 5 K 1200/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 895
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.08.2000
Erledigungs-Az: IV R 46/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 00 14 20