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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-513/04 (EuGH)
§§: EG Art. 56 Abs. 1, EG-Vertrag Art. 73 b Abs. 1
Schlagwörter Dividende, EG, EU, Anrechnung, Quellensteuer, Anteil, Einkommensteuer, Kapitalverkehrsfreiheit
Rechtsfrage: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (zur Zeit der streitigen Ereignisse: Art. 73 b Abs. 1 EG-Vertrag) so auszulegen, dass eine Beschränkung verboten ist, die sich aus einer einkommensteuerrechtlichen Vorschrift eines Mitgliedstaats (im vorliegenden Fall Belgiens) ergibt, wonach sowohl Dividenden auf Anteile an in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften als auch Dividenden auf Anteile an nicht in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften beim Anteilsinhaber dem gleichen einheitlichen Satz unterworfen werden, jedoch hinsichtlich der Dividenden auf Anteile an nicht in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaften keine Anrechnung der in diesem anderen Mitgliedstaat angewandten Quellensteuer zugelassen wird?
Vorinstanz: Rechtbank van Eerste Aanleg Gent
Vorinstanz/Datum: 01.12.2004
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2005 Nr. C 57 S. 14
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.11.2006
Erledigungs-Az: Rs C-513/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 47 56