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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1359/11 (BVerfG) |
§§: | AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, AO § 367 Abs. 2 a, JStG 2007, GG Art. 19 Abs. 4, GG Art. 76, GG Art. 77, GG Art. 78 |
Schlagwörter | Vorläufige Veranlagung, Teileinspruchsentscheidung, Bestimmtheit, Gesetzgebung |
Rechtsfrage: | Inhaltliche Bestimmtheit eines Vorläufigkeitsvermerks nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO - Voraussetzungen für den Erlass einer Teileinspruchsentscheidung - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2010 |
Vorinstanz/AZ: | III R 39/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 231 S. 7 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 36 88 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 01.10.2013 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1359/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |