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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 40/10 (BFH) |
§§: | EStG § 26 a, AO § 42 |
Schlagwörter | Getrennte Veranlagung, Gestaltungsmissbrauch, Konkurs, Steuererstattung, Vorauszahlung |
Rechtsfrage: | Wahl der getrennten Veranlagung als Gestaltungsmissbrauch? (Im Streitfall hat die Klägerin den Antrag mehr als 10 Jahre nach Ablauf der Veranlagungszeiträume gestellt, nachdem über den Nachlass ihres verstorbenen Ehemanns das Nachlasskonkursverfahren eröffnet wurde. Die getrennte Veranlagung würde wegen der vom verstorbenen Ehemann entrichteten Einkommensteuervorauszahlungen, die hälftig zu ihren Gunsten auf die festzusetzende Einkommensteuer anzurechnen wären, zu beträchtlichen Steuererstattungen führen, während die höheren Nachzahlungen beim Ehemann wegen des abgeschlossenen Nachlasskonkursverfahrens nicht mehr beigetrieben werden könnten.) - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 06.05.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 839/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 24 60 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.08.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 40/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 01 35 |