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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 70/11 (BFH)
§§: AO § 309, AO § 260
Schlagwörter Pfändungs- und Einziehungsverfügung, Inhalt, Ermessen
Rechtsfrage: Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamts an sich selbst als Drittschuldner im Rahmen der Vollstreckung einer spanischen Steuerhaftungsschuld. Ist die Pfändungs- und Einziehungsverfügung rechtswidrig, weil in der Ausfertigung für das Finanzamt als Drittschuldner der Bekanntgabeinhalt (Bezeichnung der zu sichernden Forderung) reduziert ist, ohne dass dies nach § 309 Abs. 2 AO erforderlich gewesen wäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.11.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 192/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2012
Erledigungs-Az: VII R 70/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 08 11