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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 11/02 |
| §§: | EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Ferienwohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Liebhaberei |
| Rechtsfrage: | Ferienwohnung als Liebhaberei - Welche privaten Motive (hier: Beibehaltung der unwirtschaftlichen Vermietung einer im eigengenutzten Haus befindlichen Wohnung als Ferienwohnung zur Sicherstellung der besseren Veräußerung im Falle einer beruflichen Versetzung) führen dazu, dass die Überschusserzielungsabsicht nicht anhand des Beweis des ersten Anscheins unterstellt werden kann? - Zulassung durch FG - |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 31.01.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 15 K 3072/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 68 60 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.09.2002 |
| Erledigungs-Az: | IX R 11/02 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 12 |