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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 18/15 (BFH)
§§: KN Pos 1290 UPos 7318, VO (EG) Nr. 1225/2009
Schlagwörter Antidumpingzoll
Rechtsfrage: Nacherhebung von Antidumpingzoll auf Spannplattenschrauben aus rostendem Stahl (UPos. 7318 12 90 KN) aus Malaysia . Verweist Art. 13 Abs. 3 Satz 7 VO Nr. 1225/2009 lediglich auf Art. 6 und nicht auf Art. 5 VO Nr. 1225/2009 ? Hätte die EU-Kommission vor Einleitung der Untersuchung den Kläger als "bekanntermaßen betroffenen Einführer" unterrichten und ihm einen Fragebogen übersenden müssen ? Wer ist "bekanntermaßen betroffener Einführer"? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 19.06.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 147/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.05.2017
Erledigungs-Az: VII R 18/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet