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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 26/18 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10, StGB § 299 Abs. 2 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Betriebsausgabe, Bestechungsgeld, Abzugsverbot |
Rechtsfrage: | Setzt ein Eingreifen des Abzugsverbots gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG für Bestechungsgelder die Erfüllung sowohl des objektiven als auch des subjektiven Tatbestands des § 299 Abs. 2 StGB voraus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 11085/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 10 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.04.2021 |
Erledigungs-Az: | IV R 26/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 12 80 |