
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/06 |
§§: | VStG § 19 Abs. 1, AO 1977 § 19, AO 1977 § 169, AO 1977 § 170 Abs. 1, AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO 1977 § 370 |
Schlagwörter | Steuererklärung, Neuveranlagung, Steuerhinterziehung, Abgabe, Vermögensteuer, Örtliche Zuständigkeit, Festsetzungsfrist |
Rechtsfrage: | 1. Besteht eine Pflicht zur Abgabe der Vermögensteuererklärung ohne gesonderte Aufforderung durch die Finanzbehörde nur für die Hauptveranlagungszeitpunkte (§ 19 Abs. 1 VStG)? Liegt deshalb keine Steuerhinterziehung auf Neuveranlagungszeitpunkte vor, wenn das Vermögen erst nach dem Hauptveranlagungszeitpunkt erworben wurde und keine Vermögensteuererklärungen - auch nicht auf den folgenden Hauptveranlagungszeitpunkt - eingereicht worden sind? - 2. Liegt eine mangelnde Sachaufklärung durch das FG zu den Voraussetzungen der subjektiven Steuerhinterziehung vor? - 3. Berechnung der Festsetzungsfrist für die Neuveranlagungszeitpunkte i.S. der Nr. 1. - 4. Sind alle noch offenen Veranlagungen bei einem Wechsel von unbeschränkter zu beschränkter Steuerpflicht durch das neu zuständige Finanzamt durchzuführen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 08.06.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 3080/02 E, V, AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.10.2008 |
Erledigungs-Az: | II R 25/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 09 37 |