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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 18/05 | 
| §§: | EStG § 3 Nr. 9, EStG § 24 Nr. 1 Buchst a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, BGB § 613 a | 
| Schlagwörter | Abfindung, Entschädigung, Ende, Dienstverhältnis, Einkünfteerzielung, Betriebsübergang | 
| Rechtsfrage: | Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung für Einmalzahlung durch den neuen Arbeitgeber: Anhand welcher Kriterien ist zu prüfen, ob eine endgültige Beendigung des Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG) bzw. eine Beendigung des Einkünfteerzielungstatbestandes (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG) bei Arbeitnehmern anzuerkennen ist, die anlässlich der Veräußerung sämtlicher Geschäftsanteile durch ihren Arbeitgeber kündigen, einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB nicht zustimmen, ein Dienstverhältnis zu ungünstigeren Bedingungen mit dem neuen Inhaber eingehen und die Zahlung des neuen Arbeitgebers sich möglicherweise auf dessen Kaufpreis ausgewirkt hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.10.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2994/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 46 87 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 01.08.2007 | 
| Erledigungs-Az: | XI R 18/05 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 35 48 | 
