Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 21/12 (BFH)
§§: ZK Art. 14, ZK Art. 185, ZK Art. 187, ZKDVO Art. 2
Schlagwörter Rückware, Auskunftspflicht, Mitwirkung, Ausführer
Rechtsfrage: Aufforderung an den Hersteller einer von ihm ausgeführten Ware, in die ggf. Drittlandsteile eingebaut worden waren, bei der Wiedereinfuhr durch einen Dritten die erforderlichen Angaben über ggf. bei der Herstellung verwendete Drittlandsteile zu machen, um die reimportierte Ware als Rückware abfertigen zu können. Ist der Hersteller eine "Person, die unmittelbar oder mittelbar an Vorgängen im Rahmen des Warenverkehrs beteiligt ist" selbst dann, wenn er keinen Bezug zum konkreten Einfuhrvorgang hat? Ist "Vorgang im Rahmen des Warenverkehrs" hier das Einfuhr-Zollverfahren des Dritten? Beschränken sich die Untersuchungen der Zollbehörde (Art. 2 ZKDVO) auf die ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen? Hat der Anmelder (der Rückware) nachzuweisen, dass es sich bei der vom Hersteller ausgeführten Ware um ein Veredelungserzeugnis handelt? Hat die Mitwirkungspflicht des Herstellers dann ihre Grenzen, wenn durch die Mitwirkungshandlung eine Selbstschädigung zu befürchten ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2012
Vorinstanz/AZ: 7 K 2968/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 00 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.11.2014
Erledigungs-Az: VII R 21/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 06 43