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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 15/16 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 16 Buchst. b, AO § 67 Abs. 2, RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. b
Schlagwörter Steuerfreiheit, Krankenhaus, Heilbehandlung, Vergleichbare Leistung
Rechtsfrage: Behandlung von Belegarztleistungen im Rahmen der Beurteilung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL und soziale Vergleichbarkeit der Leistungserbringung: Sind bei nicht reinen Belegkliniken die Belegarzttage bei der Berechnung der Steuerbegünstigung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F., § 67 Abs. 2 AO einzubeziehen? Können die Belegungstage je nach Abrechnungsweise des Belegarztes, d.h. nach Kassengrundsätzen oder nicht, "schädlich" oder "unschädlich" sein oder ist ausschließlich zu prüfen, ob gegenüber den Patienten Wahlleistungen abgerechnet wurden oder nicht? Welche abstrakten Voraussetzungen müssen für sozial vergleichbare Bedingungen der Leistungserbringung gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorliegen? Ist die Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten maßgeblich für die Beurteilung der sozialen Vergleichbarkeit des Leistungsangebots? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 22.06.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 7184/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1474
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 17 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.01.2019
Erledigungs-Az: XI R 15/16
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 03 97