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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 13/10 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 a Abs. 4, UStG 1999 § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 5 Satz 2 |
Schlagwörter | Vorsteuerberichtigung, Entnahme, Mitunternehmerschaft, Sonderbetriebsvermögen, Verwendung |
Rechtsfrage: | Entnahme und Vorsteuerkorrektur nach § 15 a UStG: Stellt die Überführung eines Gegenstandes vom Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens in das Sonderbetriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft eine Entnahme dar, ohne dass weitere Handlungen des Unternehmers erforderlich sind? Inwiefern ist es relevant, dass zum Zeitpunkt der Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen die endgültige Verwendung noch nicht feststand? Ist es für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Bedeutung, dass der Einzelunternehmer den Gegenstand nach der Entscheidung über die Verwendung selbst nutzt und nicht die Mitunternehmerschaft? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1396/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 35 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.01.2012 |
Erledigungs-Az: | XI R 13/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 13 61 |