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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 4/09 (BFH) |
§§: | BierStG § 2 Abs. 2, BierStG § 1 Abs. 1, GG Art. 3, GG Art. 12, GG Art. 14, GG Art. 76 |
Schlagwörter | Biersteuer, Steuersatz, Gesetzgebungsverfahren, Subvention |
Rechtsfrage: | Ist das Haushaltsbegleitgesetz 2004 (Art. 15 HBeglG 2004) nicht aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzesverfahrens (Verstoß gegen den Grundsatz der begrenzten Vermittlungskompetenz des Vermittlungsausschusses und der parlamentarischen Öffentlichkeit) zustande gekommen? - Verstößt die Erhöhung der Biersteuersätze durch Art. 15 HBeglG 2004 (Subventionskürzung) gegen die Berufsfreiheit des Art. 12 GG und den Vertrauensschutz (Dispositionsschutz)? - Das Verfahren ist durch Beschluss vom 15.2.2011 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvL 4/11 ausgesetzt. Nach Entscheidung des BVerfG wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen VII R 9/19 (VII R 4/09) wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2284/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 03 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.02.2011 |
Erledigungs-Az: | VII R 4/09 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 15.2.2011) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. -- Nach Entscheidung des BVerfG wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen VII R 9/19 wieder aufgenommen. -- Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen durch BFH-Beschluss vom 18.7.2019 VII R 9/19 -- Erledigung der Hauptsache |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 18 95 |