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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-132/06 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22, EG Art. 10
Schlagwörter EG, EU, Italien, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Verzicht, Haushalt
Rechtsfrage: Hat die Italienische Republik dadurch, dass sie in den Art. 8 und 9 des Gesetzes Nr. 289 vom 27.12.2002 (Haushaltsgesetz 2003) ausdrücklich und allgemein vorgesehen hat, auf die Ermittlung der in mehreren Besteuerungszeiträumen getätigten steuerbaren Umsätze zu verzichten, gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 und 22 der Richtlinie 77/388/EWG i.V.m. Art. 10 EG verstoßen?
Vorinstanz: Kommission ./. Italienische Republik
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2006 Nr. C 108 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: Rs C-132/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 32 61