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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 16/10 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 32 a |
Schlagwörter | Darlehen, Finanzplandarlehen, Bürgschaft, Nachträgliche Anschaffungskosten |
Rechtsfrage: | Finanzplandarlehen und Aufwendungen für Sicherheitsbestellungen zugunsten von Mitgesellschaftern als nachträgliche Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG: 1. Wurde ein Darlehen in Höhe von 400.000 DM zum einen in der Krise der GmbH gewährt und handelt es sich zum anderen hierbei um ein Finanzplandarlehen; ist ein zeitgleich zur Rettung der GmbH getroffenes Maßnahmenbündel (Erhöhung Stammkapital und Darlehensgewährung) als Ganzes zu bewerten? - 2. Wie ist eine Bürgschaftsverpflichtung gegenüber einer Bank zugunsten von Mitgesellschaftern, damit diese in die Lage versetzt wurden der GmbH ein Darlehen zu gewähren, zu beurteilen; ist der aus der Inanspruchnahme der Bürgschaft resultierende Aufwand als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen? - 3. Handelt es sich bei dem vom FG als nachträgliche Anschaffungskosten anerkannten Darlehen um eine - nicht zu Anschaffungskosten führende - Zahlung auf eine Bürgschaft? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.01.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 1393/07 F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 859 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.12.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 16/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 12 42 |