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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 58/01 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Ferienwohnung, Liebhaberei, Leerstandszeiten |
Rechtsfrage: | Ferienwohnung mangels Überschusserzielungsabsicht als Liebhaberei - Prognosezeitraum für Überschusserzielungsabsicht 50 Jahre - Einbeziehung eines Restwerts des Objekts in die Totalgewinnberechnung auch bei Überschusseinkünften, sofern die Totalgewinnperiode kürzer ist als die voraussichtliche Lebensdauer des Objekts - Keine Anwendung der Grundsätze der sog. Liebhaberei bei auf Dauer angelegter Vermietung einer - nicht eigengenutzten und zudem einer Organisation uneingeschränkt zur Vermietung und Verwaltung übergebenen - Ferienwohnung? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 415/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 65 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 58/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 10 97 |