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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 76/12 (BFH) |
| §§: | GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1, KStG § 38 Abs. 5, KStG § 38 Abs. 6 |
| Schlagwörter | Verfassungswidrigkeit, Rückwirkung, Körperschaftsteuererhöhung, Nettoprinzip, EK 02 |
| Rechtsfrage: | Verstößt die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des JStG 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02, in dem ein gemäß § 3 Nr. 66 EStG (in der bis 1997 geltenden Fassung) steuerfreier Sanierungsgewinn eingestellt wurde, gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Hamburg |
| Vorinstanz/Datum: | 24.09.2012 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 31/11 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 32 13 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.12.2014 |
| Erledigungs-Az: | I R 76/12 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 08 56 |