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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 82/08 (BFH)
§§: EStG § 70 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, EStG § 64 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Haushaltsaufnahme, Leistungsempfänger, Weiterleitung, Erstattung, Rückforderung
Rechtsfrage: Ist der tatsächliche Empfänger des Kindergeldes (die Mutter, in deren Haushalt die Kinder leben) dann nicht Leistungsempfänger i.S. von § 37 Abs. 2 AO, wenn die Familienkasse aufgrund Zahlungsanweisung durch den Erstattungsberechtigten (Vater und Antragsteller) auszahlt? Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterleitung des Kindergeldes an die nachrangig Berechtigte (vgl. DA-FamEStG Nr. 64.4 Abs. 3 und 4)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 25.09.2008
Vorinstanz/AZ: IV 267/2006
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 07 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2011
Erledigungs-Az: III R 82/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 03 22