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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 6/10 (BFH)
§§: AO § 218, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 129, UStG § 16 Abs. 2
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Vorsteuer, Insolvenzverwalter, Aufrechnung
Rechtsfrage: Aufrechnung der Finanzbehörde nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Vorsteuerbetrag aus der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter. Beruht die Aufrechnungslage auf einer nach der InsO anfechtbaren Rechtshandlung? (Divergenz zwischen der Rechtsprechung des BFH - VII B 96/08 - und des BGH - IX ZR 147/06 -). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 26.01.2010
Vorinstanz/AZ: 5 K 2120/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 774
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 10 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 02.11.2010
Erledigungs-Az: VII R 6/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 01 56