
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 92/08 (BFH) |
§§: | DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 15 a, DBA-Schweiz Art. 24 |
Schlagwörter | Schweiz, Grenzgänger, Leitender Angestellter, Anrechnung, Progressionsvorbehalt, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Sind Arbeitseinkünfte eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d DBA-Schweiz von der deutschen Steuer (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, weil die tatsächlich in Drittstaaten verrichtete Arbeit im Sinne des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d als in der Schweiz ausgeübte Arbeit gilt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 10/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 50 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |